„Winterhilfe“ des Bistums Speyer

Winterhilfe

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht die Gewährung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € vor. Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommen-steuerpflichtig
zu machen. Dies führt wegen des Annexcharakters der Kirchensteuer zur Einkommensteuer dazu, dass auf die Energiepreispauschale auch Kirchensteuer abzuführen ist. Diese Mittel werden nicht dem kirchlichen Haushalt zugeführt, sondern für Einzelfallhilfen an Haushalte zur
Verfügung gestellt, die aufgrund des geringen Einkommens nicht in der Lage sind, die Stromund Energiekosten zu zahlen. Ebenfalls durch diese Mittel gefördert werden:
 Angebote der Kirchengemeinden an Bedürftige (z.B. Mittagstisch)
 Allgemeine Sozialberatung in den Caritas-Zentren

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